Abwassergebühren

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Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, 
Das OVG Münster hat in einer Entscheidung bezogen auf die Stadt Oer-Erkenschwiek unter dem Aktenzeichen 9 A 1919/20 die dortigen Abwassergebühren für zu hoch und damit unwirksam erklärt. Die FDP- Fraktion beantragt nachfolgende Fragen zu prüfen, das Ergebnis gegebenenfalls umzusetzen und die Fraktionen entsprechend zu informieren: 

  • Wurden und werden Abwassergebühren der Stadt Wesel regelkonform entsprechend den Vorgaben des Urteils des OVG Münster zum Aktz. 9 A 1019/20 berechnet? 
  • Wenn die Berechnungen nicht regelkonform erfolgt sind wird die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich eine neue konforme Berechnung vorzunehmen, die bisherigen Bescheide, soweit rechtlich zulässig und möglich, aufzuheben und abzuändern. 
  • Die Kosten der Erstattung zu viel erhobener Gebühren und die Auswirkungen der Kostenbelastung/ Mindereinnahmen den Fraktionen mitzuteilen. 
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