Antrag: Einbeziehung von mehr qualifizierten Bürgerinnen und Bürgern in die Aufsichtsräte von Unternehmen mit städtischer Beteiligung

Antrag der FDP im Rat der Stadt Wesel                                           

Einbeziehung von mehr qualifizierten Bürgerinnen und Bürgern in die Aufsichtsräte von Unternehmen mit städtischer Beteiligung

 

Sehr geehrte Frau Westkamp,

die FDP Ratsfraktion der Stadt Wesel beantragt, die Einbeziehung von mehr qualifizierten Bürgerinnen und Bürgern in die Aufsichtsräte von Unternehmen mit städtischer Beteiligung.

Beschlussvorlage:

Der Rat möge beschließen, dass

1. in die Aufsichtsräte der Unternehmen mit städtischer Beteiligung in Wesel (Sparkasse, Bauverein, Bäder GmbH, Deltaport, Stadtwerke, Wesel Marketing), in Zukunft nicht mehr in erster Linie Mitglieder des Stadtrates entsandt werden sollen.

2. fachlich qualifizierte Bürgerinnen und Bürger, die nicht dem Rat angehören, verstärkt für diese Positionen berücksichtigt werden können sollen,

3. die Verwaltung beauftragt wird,

a) die Satzungen bzw. die Gesellschaftsverträge der Unternehmen mit städtischer Beteiligung entsprechend zu prüfen und ggf. eine Änderung vorzubereiten, um die Berufung externer sachkundiger Mitglieder zu ermöglichen,

b) die städtischen Richtlinien zur Besetzung von Gremien ggf. dahingehend zu ändern, dass fachkundige Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise berufen werden können,

c) ein transparentes Verfahren zur Auswahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten (z. B. öffentliche Ausschreibung, Bewerbung, Auswahlkriterien).

Begründung:

Die Aufgabe von Aufsichtsräten in kommunalen Betrieben ist die Gewährleistung einer qualifizierten und fachlich fundierten Kontrolle der Führung dieser Unternehmen. Die Kommune kann einerseits über die Entsendung von Ratsmitgliedern in die Aufsichtsräte Sorge für die Wahrung öffentlicher Interessen tragen, andererseits sind die Ratsmitglieder als Aufsichtsräte in einer unter Umständen problematischen Doppelfunktion, denn ihre Verantwortung gegenüber dem Unternehmen, die auch persönliche Haftung einschließt,  und ihre Verantwortung gegenüber dem Bürger als Ratsmitglied können in bestimmten Situationen zu Interessenkonflikten führen und sollten daher nicht vermischt werden.

Eine Einbeziehung von qualifizierten und fachkundigen Bürgern in die Besetzung von Aufsichtsräten wäre daher ein Schritt in die Richtung klar getrennter Verantwortlichkeiten, mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung sowie höherer Professionalität. 

 

Mit freundlichen Grüßen

   

Miriam Kownatzki

Stellv. Fraktionsvorsitzende