Antrag: Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen
Antrag der FDP im Rat der Stadt Wesel
Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen an touristisch und sportlich frequentierten Orten
Sehr geehrte Frau Westkamp,
die FDP Ratsfraktion der Stadt Wesel beantragt, dass die Stadtverwaltung an öffentlich stark frequentierten Orten mit besonderem Fokus auf Sport- und Freizeitnutzung sowie touristischen Hotspots die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen prüft und schrittweise umzusetzen.
Dabei sollen sowohl innen- als auch außenliegende Wasserspender berücksichtigt werden, insbesondere an:
• Sport- und Bewegungsplätzen im Freien
• zentralen touristischen Anlaufpunkten
• innerstädtischen Plätzen mit hoher Fußgängerfrequenz
• Wander- und Radwegen
Sachverhalt / Begründung:
Am 12. Januar 2023 wurde das Wasserhaushaltsgesetz (§ 60 Abs. 1 Satz 3 WHG) geändert. Kommunen sind nun verpflichtet, an öffentlichen Orten, sofern technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar, den Zugang zu Trinkwasser über Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung sicherzustellen. Dies soll insbesondere über Leitungswasserbereitstellung durch Innen- und Außenanlagen wie Trinkwasserbrunnen erfolgen.
Die Installation von Trinkwasserbrunnen an stark frequentierten Orten mit Sport- und Freizeitangeboten sowie touristischem Interesse bringt zahlreiche Vorteile mit sich – für Menschen, Umwelt und die lokale Infrastruktur.
Gesundheitsförderung und Erfrischung:
Besonders an Orten, an denen Menschen sportlich aktiv sind – wie bei Laufstrecken, Skateparks, Sportplätzen oder Outdoor-Fitnessanlagen – ist ein schneller Zugang zu kostenlosem Trinkwasser essenziell. Durch die Möglichkeit, sich jederzeit mit frischem Wasser zu versorgen, wird Dehydrierung vorgebeugt und die körperliche Leistungsfähigkeit unterstützt.
Attraktivität für Touristen steigern:
Touristinnen und Touristen, die viel zu Fuß unterwegs sind, etwa bei Stadtrundgängen, Wanderungen oder Fahrradtouren, profitieren von einer flächendeckenden Wasserversorgung. Trinkwasserbrunnen signalisieren Gastfreundschaft und erhöhen den Komfort – ein echter Mehrwert für den Tourismusstandort.
Umwelt- und Klimaschutz:
Durch die Nutzung von öffentlichen Wasserbrunnen reduziert sich der Bedarf an Einweg-Plastikflaschen deutlich. Das schont nicht nur Ressourcen, sondern trägt aktiv zur Müllvermeidung und einem nachhaltigeren Umgang mit Umweltressourcen bei.
Soziale Gerechtigkeit und öffentliche Daseinsvorsorge:
Trinkwasser ist ein Grundbedürfnis. Öffentliche Brunnen stellen sicher, dass alle Menschen – unabhängig von sozialem oder wirtschaftlichem Status – Zugang zu kostenlosem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser haben. Besonders bei hohen Temperaturen wird dies zu einem wichtigen Baustein der öffentlichen Gesundheit.
Positives Stadtbild und Imagegewinn:
Wasserbrunnen werten das Stadtbild oder den touristischen Raum auf. Sie wirken einladend, sind Treffpunkte für Menschen und können sogar gestalterisch in das Stadtbild integriert werden. Eine Kommune, die auf kostenlose Trinkwasserversorgung setzt, zeigt Verantwortungsbewusstsein und Umweltbewusstsein – Werte, die zunehmend auch für Besucherinnen und Besucher wichtig sind.
Technische Umsetzung:
Bei Planung und Umsetzung der Trinkwasserbrunnen sind alle Vorgaben gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 274 („Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen im öffentlichen Raum“) zu beachten. Dies gewährleistet höchste hygienische Standards und eine langfristig sichere Nutzung.
Wir bitten die Verwaltung, potenzielle Standorte zu identifizieren, eine Kosten- und Umsetzungsplanung zu erstellen und dem Stadtrat ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Kownatzki
Stellv. Fraktionsvorsitzende