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Resolution zur Grundsteuer

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Die FDP- Ratsfraktion beantragt nachfolgende Resolution zur Grundsteuer







I. Ausgangslage



Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025

nach dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine

abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. Bisher gab es in NRW

anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehrheit für die

Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel. Stand heute käme in

NRW damit ab dem Jahr 2025 das Scholz-Modell zum Tragen: Im Rahmen

dieses Modells sollen die Verkehrswerte von Immobilen als

Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sieben

Jahre neu bewertet werden. Bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreise

wird das Scholz-Modell ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch

die Kommunen aufgrund dieser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden,

automatischen Steuererhöhungen führen. Einen dauerhaften Ausweg aus

dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell,

bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und

Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und

Mietpreisniveaus bestimmt.



Darüber hinaus sieht das Scholz-Modell klageanfällige, politisch motivierte

Steuerrabatte vor. Das gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen

kommunalen Steuer. Beispielsweise würde der geplante Steuerrabatt für

Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit

teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die

Bewohnerinnen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen

Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Die

Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der öffentlichen

kommunalen Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die

Menschen diese Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der

Besitzstruktur ihrer bewohnten Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen -

und bezahlen - sollten.





II. Beschlussfassung



Der Rat der Stadt Wesel stellt fest:



(1) Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die

Finanzierung und Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler

Bedeutung.



(2) Das Scholz-Modell würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkungen

der Kommune bei steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter

steigenden Grundsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht

vertretbar ist.



Der Rat fordert die Bürgermeisterin der Stadt Wesel auf, sich beim Land NRW



(3) für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um auch in NRW

ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen.

Diese Anforderungen lassen sich am besten in einem flächenbasierten

Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es viele andere

Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen (u. a. Hamburg,

Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden.